Rechtliches rund um E-Bikes

Rechtliches rund um E-Bikes

Rechtliches rund um E-Bikes
Elektrofahrräder unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Wir leben in Deutschland und darum gelten auch für die beliebten E-Bikes zahlreiche Gesetze. Allerlei Rechtliches ist zu beachten, will man mit einem Elektrorad unterwegs sein. Mitunter muss man sogar einen Führerschein besitzen, um Elektrofahrräder überhaupt steuern zu dürfen. Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Informationen (aktueller Stand) zusammengefasst, machen Sie aber aufmerksam, dass Sie sich immer selbst auch nach eventuellen Änderungen erkundigen müssen.

Rechtliches rund um E-Bikes

Ab wann besteht Führerscheinpflicht?

Als Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten Pedelecs, die mit Motorenkraft bis zu 25 km/h erreichen können. Eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigen alle Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind und ein Pedelac bedienen wollen, das mit einer Anfahrhilfe funktioniert.

Als Mofa gelten so genannte S-Pedelecs, also schnelle E-Bikes. Sie unterliegen der Versicherungspflicht, jedoch nicht der Helmpflicht. Die Fahrt mit einem solchen auf dem Fahrradweg ist nur dann erlaubt, wenn dieser auch für Mofas zugelassen ist.

Elektrofahrräder, die über einen unabhängigen Antrieb bis zu 45 km/h verfügen, fallen per Gesetz unter die Regelung des Kleinkraftrades. Bei Motorenbegrenzung auf 500 W Leistung und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h zählen sie zu den Leichtmofas, für die aktuell keine Helmpflicht, dafür aber jedoch Betriebserlaubnis sowie Versicherungskennzeichen erforderlich sind.

Rechtliche Regelungen stiften mehr Verwirrung als Nutzen

Einerseits ist es sicherlich sinnvoll, bezüglich der Pedelecs und E-Bikes für rechtliche Klarheiten zu sorgen, die auch bei Umbausätzen gelten. Doch ob der Verbraucher sich im Dschungel der einzelnen Begrifflichkeiten, die z. B. hier näher erörtert werden, zurecht finden kann, sei mal dahingestellt.

Lesetipp: So einfach ist Umbau zum Elektrofahrrad

Hinzu kommt, dass je nach Bauart zwar die eine Regelung zutreffen, die andere aber auch nicht zutreffen kann, wie zum Beispiel die Helmpflicht für Krafträder, die dem  § 21a Abs. 2 StVO unterliegen. Daneben sollte auch bedacht werden, für welche Zielgruppe die elektrischen Fahrräder eigentlich angedacht sind, nämlich Menschen, die durchaus auch gewisse körperliche Einschränkungen haben, jedoch im Straßenverkehr teilnehmen können.

Sie werden jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und je nach Bauart des Elektrofahrrades auf die Straße verwiesen und sind dort dem erhöhten Risiko eines Radfahrers ausgesetzt. Insbesondere bei älteren Radfahrern wäre es doch durchaus sinnvoll, diesen die Fahrt auf dem Radweg zu erlauben, um so einerseits ihre Mobilität zu wahren und ihnen gleichzeitig auch den Schutz zu gewähren, über den man sich auf Radwegen freuen kann.

Augen auf – vor dem Radkauf

Spielt man mit dem Gedanken, sich ein Elektrofahrrad anzuschaffen bzw. für eine andere Person zu kaufen, muss man also zwingend genau wissen,

  • ob ein Führerschein notwendig ist
  • ob ein Versicherungskennzeichen benötigt wird
  • wo gefahren werden darf bzw. muss
  • ob Helmpflicht beim favorisierten Modell besteht.

Nur, wer sich anhand der technischen Daten der Pedeles und E-Bikes konkret erkundigt, ist also auf der sicheren Seite. Die Händler, die Elektrofahrräder anbieten, können hierzu ebenfalls kompetent beraten, so dass man immer die jeweils beste Lösung finden kann.

Im Fazit muss erwähnt werden, dass vor allem ältere Radfahrer sicher mehr davon profitieren, wenn sie auf Leistung verzichten, dann allerdings den enormen Vorteil des Radweges genießen. Schließlich sind es gerade die Radwege, die durch die schönsten Naturgebiete führen, die nicht für Mofas freigegeben sind.

1 Kommentar
  1. Max sagte:

    Ich find Elektrofahrräder echt klasse.
    Aber wäre sehr schade ,wenn ich dafür jetzt noch einen Führerschein brauche.
    Auf dieser gibt es dazu noch mehr Details : bikenest

    Antworten

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