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Mit dem Fahrrad unterwegs

Fahrrad als Gepäck

Fahrradmitnahme in Zubringer-S-Bahn unproblematisch

Auf Reisen – Wenn das Fahrrad zum Gepäckstück wird
Auch wenn die meisten Fahrradfans ihre Touren in der Regel so planen, dass bereits die Anreise zu einem Fahrraderlebnis besonderer Güte wird, lässt es sich hin und wieder nicht vermeiden, auch einmal absteigen und anderweitig sein Fahrrad transportieren zu müssen. Mit dem eigenen PKW auf dem Gepäckträger oder beim Wohnmobil ist das ganz einfach. Anders verhält es sich jedoch, wenn das Fahrrad als Gepäck aufgegeben werden muss. Wer sich beispielsweise in Übersee auf einer Tour versuchen möchte, dem wird gar nichts anderes übrig bleiben, als sich mit dem Gedanken auseinandersetzen zu müssen, das eigene Zweirad als Gepäckstück im Frachtraum eines Flugzeugs verstauen zu müssen.

Fahrräder bei Flugreisen – Tipps für Sie

Doch auch wenn der Gedanke auf der Hand liegt, ist der Prozess in der Regel nicht so leicht wie erwartet. Die meisten Fluglinien haben für den Fahrradtransport ihre ganz eigenen Regeln aufgestellt und wer sich nicht ausreichend informiert, kann schnell einmal auf seinem Gepäckstück sitzen bleiben. Die wichtigsten Informationen, Tipps und Hinweise finden sich nachfolgend übersichtlich zusammengestellt, damit beim nächsten Urlaub mit dem Fahrrad nichts schiefgehen kann.

Fahrrad als Gepäck im Flugzeug: Vorherige Auskunft ist alles!

Es versteht sich von selbst, dass Flugreisende alleine schon aufgrund der Größe des Fahrrads dieses nicht ohne Vorbereitung mit an Bord nehmen können. Fahrräder gelten grundsätzlich als Gepäckstück und müssen somit richtig aufgegeben werden.

Kontakt mit Fluggesellschaft aufnehmen

Wer sein Fahrrad mit ins Flugzeug nehmen möchte, sollte in einem ersten Schritt den Kontakt mit der jeweiligen Fluggesellschaft suchen und sich beim dortigen Ansprechpartner über die spezifischen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme informieren. Da beinahe jede Fluggesellschaft ihre eigenen Regeln hat, ist dieser Schritt unumgänglich und kann allein sicherstellen, dass späterer Ärger vermieden wird.

Bedingungen in Erfahrung bringen

Die Ansprechpartner der Airlines geben nicht nur Auskunft darüber, ob eine Fahrradmitnahme gestattet ist sondern auch unter welchen Umständen. Das bedeutet, dass sowohl die zusätzlichen Kosten, die Vorgehensweise und auch die notwendige Verpackung des Fahrrades besprochen werden muss.

Sollte eine Airline keine Auskünfte zu diesen Punkten bereitstellen, wird von einem Flug abgeraten, da es möglich sein kann, dass das Fahrrad hier am Tag des eigentlichen Abflugs nicht mitgenommen wird. Erfahrungen anderer Fahrradurlauber können hierbei in vielen Fällen weiterhelfen.

So gibt es beispielsweise positive Bewertung zur Fahrradmitnahme auf fluege.de. Wer sich über die Airline seiner Wahl bereits vorab informieren möchte, sollte dementsprechend einen Blick riskieren.

Die Bestimmungen beachten

Während einige Fluglinie ganz besonders strenge Richtlinien für den Fahrradtransport haben, sehen andere Fluggesellschaften das nicht ganz so eng. Generell ist es jedoch so, dass schon geringste Abweichungen von den Bestimmungen dazu führen können, dass das Fahrrad nicht mitgenommen wird.

So ist es beispielsweise bei den meisten Fluglinien notwendig für den Transport die Luft aus den Reifen des Fahrrads zu lassen, den Lenker quer zu stellen und die Pedale abzumontieren. Aber auch bei der Mitnahme von E-Bikes gelten besondere Beförderungsbedingungen, die zuvor bei der Fluggesellschaft zu erfragen sind.

Wem diese Schritte zu aufwendig sind, der sollte nicht damit rechnen, sein Fahrrad auch mit gefüllten Reifen durch die Gepäckaufnahme zu bekommen. Die Richtlinien, nach denen die Fluglinien operieren, sind in der Regel absolut bindend und erlauben keine Ausnahmen.

Pedale müssen demontiert werden

Generelle Bestimmungen für die Fahrradmitnahme:

  • Luft aus den Reifen
  • Pedale abmontieren
  • Lenker quer stellen
  • lose Teile abnehmen
  • Umverpackung anlegen

Bezüglich der Transportverpackung unterscheiden sich die einzelnen Fluglinien stark voneinander. Während die einen nur eine Umverpackung in einem Fahrradkarton fordern, möchten andere Fluglinien, dass das Rad in einer durchsichtigen Fahrradgarage verpackt ist.

Die meisten dieser Bestimmungen, die auf den ersten Blick etwas aufwendig anmuten, liegen übrigens Sicherheitsüberlegungen zugrunde. Genau aus diesem Grund sollte jeder Reisende sich auch unbedingt an sie halten.

Versicherungsschutz fürs Fahrrad

In der Regel ist es so, dass Reisende mit Fahrrad bereits vor Flugantritt eine Erklärung unterschreiben müssen, in der sie sich damit einverstanden erklären, dass die Fluggesellschaft im Falle von Schäden am Rad nicht haftbar gemacht werden kann. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, eine zusätzliche Versicherung für das eigene Fahrrad abzuschließen.

Wem das alles jedoch zu aufwendig ist, der sollte sich vielleicht mit dem Gedanken auseinandersetzen, das Fahrrad doch lieber zuhause zu lassen und stattdessen im Urlaubsland ein Fahrrad zu mieten. Das kann in vielerlei Hinsicht durchaus zu einer Zeit- und Kostenersparnis führen. Gleichzeitig jedoch wird jeder Radsportler natürlich wissen, dass es sich auf dem eigenen Rad immer am besten fährt.

von Stephanie Franz
Schlagworte: Transport
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